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Steinmetzbetrieb - Steinrestaurierung
Peter Kocurek GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand: 2026
Für unsere Angebote, Verkäufe,
Werkleistungen, Bauaufträge, Lieferungen sowie für die Anmeldung
und Durchführung von Steinkursen und Seminaren gelten die
nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere
auch Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, sind nur gültig,
wenn sie gesondert vereinbart und durch uns schriftlich
bestätigt worden sind.
Bei allen Bauleistungen einschließlich
Versetz- und Restaurierungsarbeiten gilt anstelle der
nachfolgend in den Abschnitten A bis E, G und I getroffenen
Regelungen die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“
(VOB Teil B und C) in der bei Vertragsabschluss gültigen
Fassung, sofern der Auftrag durch einen Unternehmer erteilt
wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen
Verbraucher wird die VOB Teil B nur Vertragsbestandteil bei
gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen
Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.
Verkäufer, Werkunternehmer, Lieferant
und Kursanbieter werden nachfolgend kurz „Auftragnehmer“,
Käufer, Besteller und Kursteilnehmer kurz „Auftraggeber“
genannt.
A: Angebot und Vertragsschluss
B: Preise
C: Lieferungen und Kursabsagen
D: Versand und Gefahrübergang
E: Gewährleistung, Sachmängel
und Haftung
1. Materialbeschaffenheit und Natursteineigenschaften
2. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Nacherfüllung)
Liegt ein Sachmangel vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung mit folgenden Maßgaben:
3. Untersuchungspflichten und Mängelrügen
4. Haftungsausschluss und Schadenseinschränkung
Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (insbesondere Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Werkleistungen oder während der Teilnahme an unseren Steinkursen) ist ausgeschlossen, sofern sie auf folgenden Ursachen beruhen:
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse
gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
Sie gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Verjährung von Mängelansprüchen
6. Eigenleistungen des Auftraggebers und Kursrisiken
Beteiligt sich der Auftraggeber durch eigene Leistungen (z. B. Bereitstellung von Hilfskräften, Transportarbeiten, Versetz- oder Hilfsdienste) an Werkleistungen oder nimmt er aktiv an unseren praktischen Bildhauerkursen teil, ist er verpflichtet, für ausreichenden privaten Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen. Für Schäden oder Folgenschäden, die nachweislich auf fehlerhafte Eigenleistungen des Auftraggebers oder auf die handwerkliche Betätigung im Rahmen der Steinkurse zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine über die gesetzlichen Bestimmungen (Ziffer 4) hinausgehende Haftung.
F: Pflege-, Aufstell- und
Sicherheitshinweise
1. Reinigung und Pflege von Brunnenanlagen
Die Brunnenanlagen sind nach Bedarf ausschließlich mit maximal lauwarmem Wasser und einer weichen Bürste ohne chemische Zusätze zu reinigen. Eine Versiegelung der getrockneten Brunnenbecken, Schalen o. Ä. durch einen Fachbetrieb (nur innere, unter Wasser stehende Flächen) wird nach ein bis drei Jahren empfohlen. Eine naturbedingte Verdunkelung oder Verfärbung der Gesteinsoberfläche im Laufe der Zeit stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Beanstandungen. Nach Bedarf und örtlichen Vorschriften sind Brunnen und Wasseranlagen vom Auftraggeber eigenverantwortlich mit dem Hinweisschild „Kein Trinkwasser“ auszurüsten.
2. Wasser- und Elektroanschlüsse
Für die fachgerechte Ausführung von Wasser- und Elektroanschlüssen zu unseren Produkten trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Elektro- und Wasseranschlüsse durch eine qualifizierte Fachfirma ausführen zu lassen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die elektrische Anlage muss zwingend nach den jeweils gültigen VDE-Bestimmungen (insbesondere unter Verwendung eines Fehlerstrom-Schutzschalters / FI-Schutzschalters) ausgerüstet sein. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße oder nicht normgerechte Installation durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, ist die Haftung des Auftragnehmers nach Maßgabe des Abschnitts E Punkt 4 ausgeschlossen.
3. Kinderschutz und Verkehrssicherungspflicht
Für Brunnen und Wasseranlagen with einem Wasserspiegel von mehr als 10 cm wird dem Auftraggeber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dringend empfohlen, einen geeigneten Gitterrost als Kinderschutz durch eine Fachfirma einbauen zu lassen.
4. Bauphysikalische Eigenschaften und Bauwerksabdichtung
Naturwerksteinarbeiten machen ein Werkstück oder eine Fassade naturgemäß nicht wasserdicht. Erforderliche Abdichtungs- und Isolierungsmaßnahmen gegen Feuchtigkeit sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten fachgerecht vorzunehmen oder zu beauftragen.
5. Örtliche Gegebenheiten, Fundamentierung und Standsicherheit
6. Winterschutz und Frostbeständigkeit
Unsere Garten- und Natursteinobjekte sind in der Winterperiode im vollständig trockenen Zustand winterfest abzudecken, um sie vor Verschmutzung, Schnee, Staunässe und Eisdruck zu schützen. Da Sandstein ein offenporiges Naturmaterial ist, kann eine absolute, uneingeschränkte Frostbeständigkeit bei extremen Witterungsverhältnissen oder stehendem Wasser nicht garantiert werden. Geringfügige, oberflächliche Abplatzungen an der bearbeiteten Steinoberfläche sind in den ersten Jahren materialtypisch zulässig und begründen keinen Sachmangel.
7. Medien- und Bildaufnahmen während der Kurse
Eigene Ton- und Filmaufnahmen durch Kursteilnehmer während der Seminare sind nicht gestattet. Für Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen sowie deren eventuelle Veröffentlichung durch unbefugte Kursteilnehmer übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
G: Zahlungsbedingungen, Verzug
und Stornierung
1. Fälligkeit und Anzahlungen (Waren, Werkleistungen und Bau)
2. Zahlungsbedingungen für Steinkurse und Seminare
Bei der Anmeldung zu unseren Steinkursen ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € sofort nach Erhalt der Anmeldung fällig. Der verbleibende Restbetrag der Kursgebühr muss spätestens 5 Tage vor dem offiziellen Kursbeginn vollständig auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sein. Bei Inhabern von gültigen Gutscheinen entfällt die Anzahlungspflicht bei der Buchung, sofern der Gutscheinwert die Gebühr deckt.
3. Annahmeverzug und Bereitstellungsanzeige
Bei Bestellungen auf Abruf, vom Auftraggeber nachträglich hinausgeschobenen Liefer- oder Versetzterminen oder wenn der Auftraggeber anderweitig in Annahmeverzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zum ursprünglich vereinbarten Liefertag bzw. ab dem Zeitpunkt der gemeldeten Versand- und Abholbereitschaft in Rechnung zu stellen. Mit dem Zugang dieser Rechnung beginnt die vertragliche Zahlungsfrist. Die Kosten für eine erforderliche Zwischenlagerung der Ware nach Eintritt des Annahmeverzugs trägt der Auftraggeber.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber und pauschalierter
Schadensersatz (Waren / Werk)
5. Rücktritt und Stornierungsgebühren für Steinkurse
Ein Rücktritt des Teilnehmers von einer verbindlichen Kursanmeldung muss in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
H: Eigentumsvorbehalt
1. Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller sonstigen fälligen Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren und Werkstücke im Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
2. Rechte bei Zahlungsverzug
I: Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens in 96172 Mühlhausen.
2. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Erlangen bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Rechtswahl
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zweckgebunden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß unserer separaten Datenschutzerklärung. Der kommerziellen oder werblichen Nutzung unserer im Rahmen der Geschäftsbeziehung veröffentlichten Daten durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
5. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer neuesten Fassung für alle ab dem Datum der Veröffentlichung geschlossenen Verträge. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Steinmetzbetrieb – Steinrestaurierung Peter Kocurek GmbH
Mühlweiher 5, 96172 Mühlhausen |